Gemeinden sollen bald selbst für Tempo 30 auf allen Straßen im Ortsgebiet sorgen können. Damit gibt die Regierung dem Druck von 269 Kommunen in Österreich nach. Bisher brauchten sie für Tempolimits auf Landstraßen langwierige Genehmigungsverfahren. Der Gesetzesentwurf hat aber einen Haken: Die Gemeinden dürfen Tempo 30 dort nicht kontrollieren.
Für Gemeinden soll es bald einfacher werden, Tempo-30-Zonen zu beschließen. Bisher dürfen sie das nur auf Gemeindestraßen selbst entscheiden. Mit dem neuen Gesetzesentwurf können sie das für alle Straßen im Gemeindegebiet. Damit gibt die Regierung dem Druck zahlreicher Gemeindevertreterinnen und Verkehrsexperten nach. Doch Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) plant nur eine halbe Lösung. Denn die Gemeinden dürfen zwar Tempo 30 erlassen, haben aber keine Möglichkeit, die Geschwindigkeitsbegrenzung dann auch durchzusetzen. Der Bürgermeister und Präsident des Verbands sozialdemokratischer Gemeindevertreter:innen in Niederösterreich fordert deshalb: „Gemeinden sollen künftig nicht nur Tempo 30 Zonen leichter errichten können, sie müssen auch die Möglichkeit bekommen, diese selbst zu überwachen!“
Tempo 30: Oft müssen erst Unfälle passieren
Die Städte und Gemeinden wissen am besten, wo in ihrem Ortsgebiet Tempo 30 nötig ist. Doch nur auf Gemeindestraßen dürfen sie selbst Geschwindigkeitsbeschränkungen erlassen. Auf Straßen des Landes müssen sie sie beantragen. Und dafür brauchen sie einen Nachweis, dass die Temporeduktion unbedingt notwendig ist, um Gefahren abzuwenden. Dass Tempo 30 dazu beitragen kann, reicht nicht – es muss „erforderlich“ sein.
Und das zu beweisen ist nicht so einfach, wie es klingt. Denn die STVO geht davon aus, dass auf Straßen, die breit genug für Tempo 50 gebaut sind, auch gefahrlos mit 50 km/h gefahren werden kann. Gemeinden müssen deshalb langwierige Gutachten in Auftrag geben, um das Gegenteil zu beweisen, Verkehrszählungen durchführen und so weiter. Viele Gemeinden beißen sich an dieser Vorgabe die Zähne aus – oder brauchen zumindest viel Zeit und Geld. Im schlimmsten Fall kann diese Verzögerung Menschenleben kosten. Natürlich: Wenn es an einer Stelle bereits viele Unfälle gab, ist dieser Nachweis einfacher zu erbringen. Doch das Ziel sollte eigentlich sein, eben diese Unfälle zu vermeiden.
Tempolimits: Gemeinden sollen selbst entscheiden
Schon länger drängen Gemeindevertreterinnen und Verkehrsexperten deshalb darauf, den Gemeinden mehr Rechte zu geben. Eine entsprechende Initiative des Verkehrsclubs Österreich (VCÖ) unterstützen mittlerweile 269 Gemeinden in Österreich. Es sind Bürgermeister aller Parteien dabei. Das Verkehrsministerium gibt dem nun nach. Laut einem aktuellen Gesetzesentwurf sollen Gemeinden bald auf allen Straßen in ihrem Ortsgebiet Tempo 30 erlassen dürfen.
Der Entwurf von Verkehrsministerin Gewessler ist allerdings zahnlos. Denn er gibt Gemeinden zwar das Recht, die Tempo 30 Zonen einzurichten. Er erlaubt ihnen aber nicht, diese Beschränkung durch Radargeräte zu kontrollieren. Und Geschwindigkeitsbegrenzungen ohne entsprechende Überwachung ignorieren Autofahrerinnen und Autofahrer gerne.
Gemeinden dürfen Tempolimit nicht kontrollieren
Dementsprechend fordert der Verband sozialdemokratischer Gemeindevertreter:innen in Niederösterreich (GVV NÖ), das zu ändern. Gemeinden sollen selbst Radargeräte einsetzen dürfen. GVV-NÖ-Präsident Rupert Dworak ist selbst Bürgermeister. Ihm ist wichtig, dass es den Gemeinden dabei nicht darum geht, ihre Kassen zu füllen, sondern „um den Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer“ – also der „Kinder und alten Menschen.“
„Dabei geht es nicht darum, die Leute abzuzocken, sondern darum, jene zu schützen, die die schwächsten Verkehrsteilnehmer sind, Kinder und alte Menschen.“ Rupert Dworak, Präsident des GVV NÖ
Genauso wie Dworak begrüßt der steirische Landeshauptmann-Stellvertreter und Verkehrslandesrat Anton Lang (SPÖ) den Gesetzesentwurf. Denn „die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister stehen täglich in direktem Kontakt mit den Menschen und wissen bestens Bescheid, wo in ihrer Kommune sensible Bereiche und gefährliche Abschnitte sind.“ Doch auch Lang drängt auf eine genaue Prüfung des Gesetzes auf Schwachstellen.